Handwerk braucht keine Kennzeichnung

Bereits 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) vorgelegt. Am 16. Juni 2023 hat der Bundestag diesem Entwurf nach mehrmaligen leichten Anpassungen zugestimmt. „Wir Handwerksfleischer brauchen eine solche Kennzeichnung nicht. Unsere Kundinnen und Kunden können uns jederzeit nach Herkunft und Haltung der Tiere fragen“, so Roland Lausen, Landesinnungsmeister des Fleischer-Verbands Schleswig-Holstein aus Silberstedt.

Was besagt das Gesetz?

Die geplanten Regelungen sehen eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Mastschweinen mittels eines vorgegebenen Labels bei frischem Fleisch aus Deutschland für verpackte und lose Ware vor. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Nach der Einführung des Gesetzes soll dieses zügig auf andere Tierarten, weitere Bereiche in der Verwertungskette etwa in der Gastronomie und den Lebenszyklus der Tiere ausgeweitet werden.

Kritik: Handwerk wird benachteiligt

Schon als Cem Özdemir im Sommer 2022 den ersten Referentenentwurf vorlegte, forderte u. a. der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) Erleichterungen bei der Umsetzung in der Praxis für die Unternehmen des Fleischerhandwerks. Ziel des neuen Gesetzes sei es, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, so die Bundesregierung.  „Nach wie vor ist nicht geklärt, wie die Kontrolle der Vorgaben ablaufen soll“, sagt Fleischermeister und Landesinnungsmeister des Fleischerverbands Niedersachsen/Bremen, Herbert Dohrmann. Ein höherer Bürokratieaufwand für Überwachung und Betriebe und dadurch steigende Kosten der Lebensmittelunternehmen könnten zu höheren Produktpreisen und damit zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere Handwerksbetriebe führen. Zudem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher aus Kostengründen auf günstigere Produkte, auch aus dem Ausland, zurückgreifen.

Viel mehr noch sei der Ansatz, sich mit dem Gesetz (zunächst) lediglich auf die Schweinemast zu beziehen, nicht ausreichend. Auch die Ferkelerzeugung, die Aufzucht, der Transport und die Schlachtung sollten einbezogen – und dies auch bei anderen Nutztierrassen. „Wir wissen, wo die Tiere, die wir verarbeiten herkommen, wie sie aufgezogen wurden und welches Futter sie bekommen haben“, erklärt Fleischermeister und Obermeister der Fleischerinnung Holstein in Schleswig-Holstein, Jürgen Fritze, der selbst noch schlachtet. „Transparenz und nachhaltiges Handeln sind für uns Handwerksfleischer das A und O“.

Wie’s weitergeht

Die Entwürfe sollen im nächsten Schritt im Bundesrat beraten werden. Hierfür ist die Sitzung am 7. Juli 2023 vorgesehen. Eine Zustimmung durch den Bundesrat ist jedoch nicht erforderlich, so dass anschließend mit einer zeitnahen Veröffentlichung des Gesetzes zu rechnen ist. Für die verpflichtende Haltungskennzeichnung ist nach aktuellem Stand eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

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